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   BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60   

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https://dejure.org/1961,1134
BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60 (https://dejure.org/1961,1134)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1961 - III ZR 61/60 (https://dejure.org/1961,1134)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1961 - III ZR 61/60 (https://dejure.org/1961,1134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung einer Schädigung durch ausländische Streitkräfte - Schuldner des entsprechenden Schadenersatzanspruchs und des jeweiligen Zinsanspruchs - Status ausländischer Streitkräfte in Deutschland seit Ende des Besatzungsregimes - Anwendung deutschen Rechts auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 53 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 256
  • NJW 1961, 1531
  • MDR 1961, 758
  • DVBl 1961, 676
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 142/59

    Stationierungsstreitkräfte und Arbeitsunfall

    Auszug aus BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60
    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen, darunter in dem nach Fertigung der Revisionsbegründung ergangenen Urteil vom 24. Oktober 1960 III ZR 142/59 in NJW 61, 457, MDR 61, 210, ausgesprochen, daß Schuldner einer Entschädigung von Unrechtsschäden, wie der hier eingeklagten, die ausländischen Streitkräfte seien und daß die Bundesrepublik nur in Prozeßstandschaft für diese auftrete.
  • BGH, 17.04.1961 - III ZR 34/60

    Dienstunfall durch ausländische Streitkräfte

    Auszug aus BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60
    Sie sind der Anwendung des deutschen Rechts nicht mehr entzogen, und Art. 8 FV besagt und normiert in seinem Absatz 4 im Zusammenhalt mit seiner Verweisung auf das deutsche Recht, daß auf Unrechtsschäden, die durch die ausländischen Streitkräfte an einem Deutschen verursacht werden, und auf einen Ausgleich dieser Schäden deutsches Recht anzuwenden und die Haftung (sei es der Bundesrepublik oder der Streitkräfte) für diese Schäden grundsätzlich so zu bestimmen ist, als ob an dem Schadensfall bei sonst gleichem Geschehensablauf nicht ausländische, sondern eigene Streitkräfte der Bundesrepublik beteiligt gewesen seien und wie wenn die Bundesrepublik in dem Verhältnis zu dem Geschädigten stünde, wie es die ausländischen Streitkräfte tun (vgl. das bereits genannte Urteil vom 24. Oktober 1960 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 17. April 1961 III ZR 34/60).
  • BGH, 27.04.1964 - III ZR 128/63
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Ansicht, Verzugszinsen seien ab 1. Oktober 1960 geschuldet, ausgeführt, wobei es sich auf das Urteil des erkennenden Senats BGHZ 35, 256 beruft.

    Dabei ist zu beachten, daß Schuldner die Streitkräfte sind (BGHZ 35, 256, 259) mit der Folge, daß es auf ihr Verhalten ankommt.

    Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, daß der erkennende Senat die Frage, ob und wieweit das im Finanzvertrag vorgesehene Verfahren den Eintritt des Verzugs und damit den Zinsbeginn beeinflußt, in der angeführten Entscheidung BGHZ 35, 256 offengelassen hat.

  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 17/61
    Diese Anmeldung gab dem Amt für Verteidigungslasten einen Überblick, mit welcher Art von Forderungen zu rechnen sei, und ermöglichte ihm, bei seiner Prüfung und bei der Führung des Verfahrens auch die Möglichkeit eines Zinsanspruchs zu bedenken; denn die deutschen Zinsbestimmungen werden durch die Regelung des Finanzvertrages nicht berührt (vgl. BGHZ 35, 256, 260).

    Wie der Senat bereits in BGHZ 35, 256, 260 entschieden hat, werden Schadensersatzansprüche aus Unrechtshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte grundsätzlich mit dem Eintritt des Schadens fällig; der Eintritt des Verzuges richtet sich nach den Vorschriften des deutschen Rechts (Art. 8. Abs. 4 FV), also den §§ 284, 285 BGB.

  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69

    Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich

    Art. VIII Abs. 5 des NATO-Truppenstatuts (vom 19. Juni 1951, BGBl 1961 II 1190 = NTS) nach den danach anwendbaren haftungsrechtlichen Vorschriften des deutschen Rechts - entstanden war (vgl. BGHZ 35, 256/260).
  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 259/73
    er habe das zugestellte Urteil an dem von ihm bezeichneten Tage erhalten (s° BGHZ 35, 256, 259)" Somit ist der Empfang des Urteils des SG mit der Angabe des Zustellungsdatums und durch Unterschrift bestätigt° Anders als die Berufungsschrift muß das Empfangsbekenntnis nicht innerhalb der Berufungsfrist ausgestellt sein° Es kann auch noch ausgestellt werden, wenn dadurch das Rechtsmittel unzulässig wird (BGH aaO)° Demnach kann es auch dahinstehen, ob das Empfangsbekenntnis einer Unterschrift bedarf (vgl° BVerwG aaO 340 5 5 VwZGNr" 4)° Die Berufung der Beklagten ist demnach formgerecht erst am 5° Juli 4972 und somit verspätet eingelegte Das Urteil des LSG ist aufzuheben und die Berufung-als unzulässig zu verweri"en°.
  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68

    AfV - Ersatzberechtigte - Anfechtung - Anerkenntnisbescheid - Treu und Glauben -

    Vielmehr lag der Rechtsgrund für die Leistung einer Entschädigung an die Klägerin als Kaskoversicherer in der Ersatzpflicht der amerikanischen Streitkräfte, die mit der Schadenszufügung durch ein Mitglied ihrer Truppen - gem. Art. VIII Abs. 5 des NATO-Truppenstatuts (vom 19. Juni 1951, BGBl 1961 II 1190 = NTS) nach den danach anwendbaren haftungsrechtlichen Vorschriften des deutschen Rechts - entstanden war (vgl. BGHZ 35, 256/260).
  • BGH, 29.09.1969 - III ZR 149/68

    Amtshaftung bei allgemeiner Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr

    Dabei geht es ohne Hechtsfehler ersichtlich davon aus, daß die Beklagte die mit dem Schadenereignis fällig gewordenen (BGHZ 35, 256, 260) und durch den Schriftsatz vom 23. Juni 1964 angemahnten Ansprüche auch bei Zubilligung einer angemessenen Prüfungsfrist bis zu diesem läge hätte regulieren können, nachdem die erforderliche Bescheinigung der amerikanischen Streitkräfte am 10. Juli 1964 erteilt worden war (vgl. für einen insoweit gleichgelagerten Fall nach dem Finanzvertrag BGH Urteil vom 15. März 1962 - III ZR 17/61 S. 11 = VersR 1962, 548, 550).
  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 65/62

    Beginn der Anmeldefrist

    Wegen der verlangten Zinsen wird auf die Entscheidung des Senats vom 26. Juni 1961 (III ZR 61/60 = BGHZ 35, 256 = LM Finanzvertrag Nr. 9 mit Anmerkung) verwiesen.
  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 66/62
    Dann sind die Behörden in der Lage, alle erforderlichen Ermittlungen anzustellen, etwaige Beweise zu sichern und ihre Leistungen vorzubereiten (BGHZ 34, 230; 35, 95; 35, 256; LM Finanzvertrag Nr. 1 u. 2).
  • BGH, 08.01.1962 - III ZR 175/60

    Einhaltung der Klagefrist bei alsbaldiger Zustellung - Erforderlichkeit der

    Denn dann sind die Behörden in der Lage, alle erforderlichen Ermittlungen anzustellen, etwaige Beweise zu sichern und ihre Leistungen vorzubereiten (BGHZ 34, 250 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60] ; BGH III ZR 34/60 v. 17. April 1961, insoweit BGHZ 35, 95 nicht abgedruckt; III ZR 61/60 vom 26. Juni 1961, insoweit BGHZ 35, 256 nicht abgedruckt).
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 216/61
    Die nach Art. 8 Abs. 4 FV bei Stationierungsschaden vorgesehene Anwendung des deutschen Rechts macht grundsätzlich vor den die Verzinsung einer Schadensersatzforderung regelnden Vorschriften der §§ 284 f BGB nicht Halt (BGHZ 35, 256, 260).
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